Allgemein
Welche Reiseversicherung greift für welchen Fall? Nachfolgende Auflistung soll Ihnen sowohl einen allgemeinen Überblick als auch eine Entscheidungshilfe über die jeweiligen Produkte geben. Damit Sie Ihren Urlaub abgesichert und sorgenfrei genießen können.
Reiserücktrittskostenversicherung
Wichtig: Diese Versicherung, auch »Reiserücktritts-Versicherung« genannt, tritt in Kraft wegen Ereignissen aus wichtigen Gründen, die vor Beginn der Reise eintreten. Dazu gehören: Krankheit, Unfall, ein Todesfall naher Angehöriger, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Arbeitslosigkeit etc. Die dafür anfallenden Stornokosten werden dann von der Versicherung übernommen. Der Beitrag für eine Reiserücktrittskostenversicherung orientiert sich am Reisepreis. Achtung: Die Versicherungsgesellschaften prüfen, ob der Hinderungsgrund vorhersehbar war. Ein Service der Versicherungsgesellschaften ist der »Medizinische Beratungsservice«. Dabei beraten Sie unabhängige Mediziner, ob von der Reise abzuraten und diese zu stornieren ist oder nicht. Keine Erstattungsleistungen gibt es im Falle von Unruhen, Kriegen oder anderen Gewalthandlungen im Reiseland.
Unbedingt sinnvoll bei lange im voraus gebuchten und teuren Urlaubsreisen!
Reiseabbruchversicherung
Diese Versicherung greift im Falle der oben genannten Ereignisse, wie z.B. Krankheit oder Todesfall, während der Reise. Wenn also die gebuchte Reiseleistung wenigstens teilweise in Anspruch genommen wurde. Dies gilt bereits ab dem Einchecken am Flughafen. Aber auch wenn z.B. die Rückreise wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels verspätet erfolgt.
Reisekrankenversicherung
Auch »Auslandsreisekrankenversicherung« genannt, dürfte diese wohl die wichtigste Versicherung sein. Denn fehlender Versicherungsschutz im Krankheitsfalle kann unter Umständen den finanziellen Ruin bedeuten. Krankenhausaufenthalte können exrem teuer werden und muss dann noch ein Rücktransport geleistet werden, kommen da schnell mehrere zehntausend Euro zusammen.
Dieser Versicherungsschutz ist also Pflicht. Denn auch die »European Health Insurance Card«, die von den gesetzlichen Krankenkassen für Reisen innerhalb der EU plus Türkei, Tunesien, Kroatien und der Schweiz ausgegeben werden, decken nur die im Reiseland üblichen Leistungen. Außergewöhnlichen Maßnahmen, wie ein Kranken-Rücktransport zum Beispiel, gehören in jedem Falle nicht dazu.
Reisegepäckversicherung
Bei Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung Ihres Reisegepäck zahlt diese Versicherung eine Erstattung. Diese orientiert sich am Zeitwert des mitgeführten Reisegepäcks bis zur Höchstgrenze der gewählten Versicherungssumme. Sinnvoll ist es, eine Liste der wichtigsten Wertgegenstände mit Wert, Marke, Form und Farbe vor der Reise anzufertigen.
Achtung: Unabdingbar sind folgende Maßnahmen und Verhaltensweisen: Kameras und Fotoapparate müssen »bestimmungsgemäß« getragen bzw. genutzt oder im abgeschlossenen Hotelzimmer aufbewahrt werden, zum Gepäck immer Körper- und Sichtkontakt halten. Tritt der Versicherungsfall ein, müssen Sie sofort vor Ort eine Schadensmeldung anzeigen.
Rundum-Sorglos-Paket
Ein Rundum-Sorglos-Paket fasst alle oben genannten Versicherungsleistungen zusammen:
- Reiserücktrittskosten-
- Reiseabbruch-
- Reisekranken-
- Reisegepäckversicherung
Da von vielen Seiten behauptet wurde, es mache mehr Sinn, nur die gewünschten Policen einzeln abzuschließen, ist das Preis-Leistungs-Niveau verbessert worden. Zudem wurden diesem Versicherungsprodukt weitere Service-Leistungen wie z.B. eine 24-Std.-Notrufzentrale oder ein Service bei der Sperrung abhanden gekommener Kreditkarten etc. hinzugefügt.
Selbstbeteiligung
Von immer mehr Versicherungsgesellschaften werden Reiseversicherungen ohne Selbstbehalt angeboten. Dadurch sind die Policen natürlich teurer, teilweise sogar deutlich. Aber: Je teurer die Reise, desto sinnvoller ohne Selbstbeteiligung. Bei einer Reiserücktrittskosten-Versicherungen zum Beispiel beträgt die Selbstbeteiligung bis zu 20 % des erstattungsfähigen Schadens. Sogar die Stiftung Warentest rät zu einem Abschluss ohne Selbstbehalt.
Altersgrenzen
Wie in den meisten Versicherungssparten ist auch bei der Reiseversicherung das Alter für die Höhe der Beiträge entscheidend. Je älter die Versicherten sind, desto teurer die Prämien. Mittlerweilse bieten aber die meisten Versicherer Tarife ohne Altersbegrenzung an. So wurde z.B. die Altersbegrenzung beim Familien/Paar-Tarif aufgehoben, für die bis vor kurzem noch eine Grenze von 64 Jahren galt.
Haben Sie weitere Fragen dazu?
Wir helfen gern. Sie erreichen uns unter unserer kostenfreien Info-Hotline 0800-3225599.